Urteil vom Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht (12. Kammer) - 12 A 11/18 (Urteil)
...Besoldungsgesetze bestünden nicht. Dem Gesetzgeber verbleibe ein weiter Spielraum des politischen Ermessens, innerhalb dessen er die Besoldung der Beamten regeln und den besonderen Gegebenheiten sowie...