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BGB § 452 Schiffskauf (Law)
...ber den Kauf von Grundstücken finden auf den Kauf von eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken entsprechende Anwendung.
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StPO § 452 Begnadigungsrecht (Law)
...bung von Gerichtsbarkeit des Bundes entschieden worden ist, steht das Begnadigungsrecht dem Bund zu. In allen anderen Sachen steht es den Ländern zu.
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BBesG § 20 Bundesbesoldungsordnungen A und B (Law)
...Berücksichtigung der gemeinsamen Belange aller Dienstherren den Besoldungsgruppen zuzuordnen. (2) Die Bundesbesoldungsordnung A – aufsteigende Gehälter – und die Bundesbesoldungsordnung B – ...
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BImSchV 13 2013 § 20 Kontinuierliche Messungen (Law)
...bgas und 3. die zur Beurteilung des ordnungsgemäßen Betriebs erforderlichen Betriebsgrößen, insbesondere Leistung, Abgastemperatur, Abgasvol...
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ZPO § 452 Beeidigung der Partei (Law)
...berzeugen, so kann es anordnen, dass die Partei ihre Aussage zu beeidigen habe. Waren beide Parteien vernommen, so kann die Beeidigung der Aussage über dieselben Tatsachen nur von einer Partei geforde...
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IGV-DG § 13 Häfen mit Kapazitäten nach Anlage 1 Teil B IGV (zu Artikel 13 Absatz 1, Artikel 19 Buchstabe a, Artikel 20 Absatz 1 in Verbindung mit Anlage 1 Teil B IGV) (Law)
...bert Koch-Institut gibt nach Anhörung der zuständigen obersten Landesgesundheitsbehörden für den Bereich der übertragbaren Krankheiten eine Empfehlung zu den Kapazitäten nach Anlage 1 Teil B IGV ab un...
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RAG 20 § 13 Änderung des Rentenreformgesetzes (Law)
...ber 1972 (BGBl. I S. 1965), zuletzt geändert durch § 21 des Gesetzes vom 3. Juni 1976 (BGBl. I S. 1373), wird wie folgt geändert: 1. Artikel ...
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HGB § 452 Frachtvertrag über eine Beförderung mit verschiedenartigen Beförderungsmitteln (Law)
...bschnitts anzuwenden, soweit die folgenden besonderen Vorschriften oder anzuwendende internationale Übereinkommen nichts anderes bestimmen. Dies gilt auch dann, wenn ein Teil der Beförderung über See ...
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FamFG § 452 Aufgebot des Schiffshypothekengläubigers; örtliche Zuständigkeit (Law)
...ber Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken (BGBl. III 403-4) gelten die §§ 448 bis 451 entsprechend. Anstelle der §§ 1170, 1171 und 1179 des Bürgerlichen Gesetzbuchs sind die §§ 66, 67,...
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AufenthV Anlage B (zu § 19) (Law)
...bischen Emirate. 4. Inhaber von Dienstpässen von Ecuador. 5. Inhaber biometrisch...
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IGV-DG § 8 Flughäfen mit Kapazitäten nach Anlage 1 Teil B IGV (zu Artikel 13 Absatz 1, Artikel 19 Buchstabe a, Artikel 20 Absatz 1 in Verbindung mit Anlage 1 Teil B IGV) (Law)
...bert Koch-Institut gibt nach Anhörung der zuständigen obersten Landesgesundheitsbehörden für den Bereich der übertragbaren Krankheiten eine Empfehlung zu den Kapazitäten nach Anlage 1 Teil B IGV ab un...
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BinSchUO2008Anh II Anlage B (Law)
Es gilt das Muster nach Anhang V, Teil II
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RheinLotsO Anhang B (zu § 9 Nr. 1) (Law)
...bestehen in: Basel Offenburg ...
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ITKTAusbV Anlage 1 Teil B (zu § 5) (Law)
...Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Lernziele a, b, e bis g, 1.3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, ...
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ITKTAusbV Anlage 2 Teil B (zu § 11) (Law)
...Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Lernziele a, b, e bis g, 1.3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, ...
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ITKTAusbV Anlage 4 Teil B (zu § 23) (Law)
...Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Lernziele a, b, e bis g, 1.3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, ...
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ITKTAusbV Anlage 3 Teil B (zu § 17) (Law)
...Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht, Lernziele a, b, e bis g, 1.3 Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit, ...
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LASaarDV 1 Anlage B (zu § 2 Abs. 2 Nr. 2) (Law)
...BGBl. I 1961, 1649 Bebaute Grundstücke Wertanteil des Grund und Bodens a...
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WeinV 1995 § 19 Herstellen von Qualitätswein, Prädikatswein, Sekt b. A., Qualitätsperlwein b. A. oder Qualitätslikörwein b. A. außerhalb des bestimmten Anbaugebietes (Law)
...biet der Herstellung in demselben Land oder in einem benachbarten Land liegt und 2. die Maßgaben des Artikels 6 Absatz 4 Buchstabe b der Ver...
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EinigVtr Anlage I Kap XI B I Anlage I Kapitel XI (Law)
...ber 1986 (BGBl. I S. 2452), geändert durch Verordnung vom 5. Dezember 1989 (BGBl. I S. 2131).