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ABBergV § 13 Arbeitsstätten zur Aufsuchung und Gewinnung durch Bohrungen einschließlich der Aufbereitung, Untergrundspeicherung, Wiedernutzbarmachung (Law)
(1) Der Unternehmer hat Arbeitsstätten, 1. in denen Bodenschätze durch Bohrungen aufgesucht oder gewonnen und damit im Zusammenh...
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ABBergV Anhang 3 (zu § 13) (Law)
...13 Abs. 3 müssen über im Notfall einsatzbereite Kontrollstationen an geeigneten Stellen verfügen, erforderlichenfalls auch über Kontrollstationen an sicheren Sammelpunkten und an Ablegestationen. ...