Versäumnisurteil vom Bundesgerichtshof (8. Zivilsenat) - VIII ZR 135/16 (Urteil)
...dazu bereit sei, die Berufung zu begründen, nicht unwiderleglich und könne im Einzelfall durch besondere Fallumstände erschüttert werden. Jedoch seien hier derartige besondere Umstände mit der Begründ...