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BesVNG 1 § 16 (Law)
...krafttreten dieser Vorschrift den Bezügen der vorhandenen Versorgungsempfänger aus dem in der Vorbemerkung Nummer 4 bezeichneten Personenkreis zugrunde gelegt, wie wenn diese Vorschrift bereits bei Ei...
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BesVNG 1 § 13 (Law)
(1) Übergangsweise gelten für die Grundgehälter in den Besoldungsgruppen 8 und höher der Besoldungsordnungen B der Landesbesoldungsgesetze nebst den Zuordnungen der Ämter zu den Besoldungsgruppen die ...
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BesVNG 1 (XXXX) §§ 14 bis 16 (weggefallen) (Law)
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BesVNG 1 (XXXX) §§ 12 und 13 (weggefallen) (Law)
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BesVNG 1 § 3 (Law)
(1) (2) § 1 Abs. 2 dieses Abschnitts gilt entsprechend für § 18 Abs. 1 des Soldatenversorgungsgesetzes. (3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht im Land Berlin.
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BesVNG 1 § 6 (weggefallen) (Law)
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