2 Dokumente sortiert nach Relevanz.
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AktG § 233 Gewinnausschüttung. Gläubigerschutz (Law)
...r die Kapitalherabsetzung beginnt. Dies gilt nicht, wenn die Gläubiger, deren Forderungen vor der Bekanntmachung der Eintragung des Beschlusses begründet worden waren, befriedigt oder sichergestellt s...
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AktG § 13 Unterzeichnung der Aktien (Law)
...rvielfältigte Unterschrift. Die Gültigkeit der Unterzeichnung kann von der Beachtung einer besonderen Form abhängig gemacht werden. Die Formvorschrift muß in der Urkunde enthalten sein.