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BauWiAusbV 1999 § 59 Ausbildungsrahmenplan (Law)
Die in § 58 genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen nach der in der Anlage 11 enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsrahmenplan) vermittel...
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BauWiAusbV 1999 Anlage 13 (zu § 69) (Law)
...13 Qualitätssichernde Maßnahmen und Berichtswesen (§ 68 Nr. 13) ...
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BauWiAusbV 1999 § 13 Ausbildungsplan (Law)
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
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BauWiAusbV 1999 Anlage 11 (zu § 59) (Law)
...13 Qualitätssichernde Maßnahmen und Berichtswesen (§ 58 Nr. 13) ...