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AktG § 93 Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder (Law)
...rjähren bei Gesellschaften, die zum Zeitpunkt der Pflichtverletzung börsennotiert sind, in zehn Jahren, bei anderen Gesellschaften in fünf Jahren.
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AktG § 59 Abschlagszahlung auf den Bilanzgewinn (Law)
...rjährigen Bilanzgewinns übersteigen. (3) Die Zahlung eines Abschlags bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats.
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AktG § 13 Unterzeichnung der Aktien (Law)
Zur Unterzeichnung von Aktien und Zwischenscheinen genügt eine vervielfältigte Unterschrift. Die Gültigkeit der Unterzeichnung kann von der Beachtung einer besonderen Form abhängig gemacht werden. Die...