Beschluss vom Bundesarbeitsgericht (7. Senat) - 7 ABR 22/15 (Urteil)
...ufl. § 13 WO Rn. 2). Eine Pause von 20 Minuten zwischen dem Abschluss der Stimmabgabe und dem Beginn der Stimmauszählung ist für verschiedenste Verrichtungen und Vorbereitungen der Stimmauszählung ang...