Beschluss vom Bundesgerichtshof (5. Zivilsenat) - V ZB 1/14 (Urteil)
...wenn der Antragsteller nachweist, dass der Erwerber die Unrichtigkeit des Grundbuchs positiv kannte (BayObLGZ 1985, 401, 402). So etwas hat der Antragsteller weder vorgetragen noch den Nachweis dafür ...