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Urteil vom Bundesfinanzhof (8. Senat) - VIII R 22/12 (Urteil)
...Köln vom 17. Juli 2013 14 K 3720/12, juris, und 14 K 587/13, EFG 2013, 1745; vom 22. Mai 2012 15 K 3413/09, EFG 2012, 1735; Urteil des FG Düsseldorf vom 14. Dezember 2011 14 K 4407/10 F, EFG 2012, ...
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Vorlagebeschluss vom Bundesfinanzhof (6. Senat) - VI R 38/12 (Urteil)
...kturell dahingehend konzipiert ist, dass es zu einer solchen einkommensteuerrechtlichen Berücksichtigung bildungsbedingten Aufwands praktisch nicht kommen kann. Angesichts der bekannten einkommensteue...
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Vorlagebeschluss vom Bundesfinanzhof (6. Senat) - VI R 2/12 (Urteil)
...kturell dahingehend konzipiert ist, dass es zu einer solchen einkommensteuerrechtlichen Berücksichtigung bildungsbedingten Aufwands praktisch nicht kommen kann. Angesichts der bekannten einkommensteue...
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Vorlagebeschluss vom Bundesfinanzhof (6. Senat) - VI R 8/12 (Urteil)
...kturell dahingehend konzipiert ist, dass es zu einer solchen einkommensteuerrechtlichen Berücksichtigung bildungsbedingten Aufwands praktisch nicht kommen kann. Angesichts der bekannten einkommensteue...
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Vorlagebeschluss vom Bundesfinanzhof (6. Senat) - VI R 2/13 (Urteil)
...kturell dahingehend konzipiert ist, dass es zu einer solchen einkommensteuerrechtlichen Berücksichtigung bildungsbedingten Aufwands praktisch nicht kommen kann. Angesichts der bekannten einkommensteue...
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Vorlagebeschluss vom Bundesfinanzhof (6. Senat) - VI R 61/11 (Urteil)
...kturell dahingehend konzipiert ist, dass es zu einer solchen einkommensteuerrechtlichen Berücksichtigung bildungsbedingten Aufwands praktisch nicht kommen kann. Angesichts der bekannten einkommensteue...
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Vorlagebeschluss vom Bundesfinanzhof (6. Senat) - VI R 72/13 (Urteil)
...kturell dahingehend konzipiert ist, dass es zu einer solchen einkommensteuerrechtlichen Berücksichtigung bildungsbedingten Aufwands praktisch nicht kommen kann. Angesichts der bekannten einkommensteue...