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AujeszkKrV § 14 (Law)
(1) Angeordnete Schutzmaßregeln sind aufzuheben, wenn die Aujeszkysche Krankheit erloschen ist oder der Verdacht auf Aujeszkysche Krankheit beseitigt ist oder sich als unbegründet erwiesen hat. ...
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AujeszkKrV Anlage 1 (zu § 1 Abs. 2 Nr. 1 und § 14 Abs. 3) (Law)
...Sauen des eigenen Bestandes oder Sauen aus einem von der Aujeszkyschen Krankheit freien Bestand zugeführt werden. Soll künstlich besamt werden, darf nur Sperma von Ebern einer Besamungsstation verwend...