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BEGDV 1 § 14 Mindestrente (Law)
Der monatliche Mindestbetrag der Rente nach § 19 BEG darf nicht unterschritten werden, soweit sich aus dem Bundesentschädigungsgesetz und dieser Verordnung nichts anderes ergibt.
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BEGDV 1 § 15 Verteilung von anzurechnenden Leistungen (Law)
Bei der Anrechnung von Leistungen auf laufende Renten gemäß § 10 BEG soll der anzurechnende Betrag derart verteilt werden, daß dem Hinterbliebenen mindestens die Hälfte des ihm gesetzlich zustehenden ...
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BEGDV 1 § 5 Kinder und ihnen Gleichgestellte (Law)
...14 ein höherer Betrag als 590 Euro monatlich und ab 1. September 2016 ei...
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BEGDV 1 § 4 Witwer (Law)
Der Anspruch des Witwers auf Rente besteht auch dann, wenn der Unterhalt von der verfolgten Ehefrau überwiegend bestritten wurde.