Stattgebender Kammerbeschluss vom Bundesverfassungsgericht (2. Senat 1. Kammer) - 2 BvR 2063/11 (Urteil)
...ass sie nach Hause zu entlassen sei, lässt der Umstand, dass sie - ihren Vortrag unterstellt - gleichwohl weiter in dem Heim festgehalten wurde, darauf schließen, dass dies nicht aus Gründen der Jugen...