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RAG 21 § 14 (Law)
(1) Ergibt eine spätere Überprüfung, daß die Anpassung fehlerhaft ist, ist sie zu berichtigen. Die Leistung ist in ihrer bisherigen Höhe bis zum Ablauf des Monats zu gewähren, in dem die Berichtigung ...
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RAG 21 § 4 (Law)
...kels, b) bei den übrigen Renten aus Versicherungsfällen vor dem 1. Januar 1957, wenn sie nach § 3 dieses Artikels angepaßt w...
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RAG 21 § 10 (Law)
(1) Die Geldleistungen werden in der Weise angepaßt, daß sie nach einem mit 1,069 vervielfältigten Jahresarbeitsverdienst berechnet werden. Für die nach § 27 des Sozialversicherungs-Angleichungsgesetz...
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RAG 21 § 7 (Law)
Leistungen nach den §§ 27 und 28 des Sozialversicherungs-Angleichungsgesetzes Saar sind so anzupassen, daß sich ein Zahlbetrag ergibt, wie er sich bei Anwendung des Saarländischen Gesetzes Nr. 345 in ...
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RAG 21 § 11 (Law)
Der vervielfältigte Jahresarbeitsverdienst darf den Betrag von 36.000 Deutsche Mark nicht übersteigen, es sei denn, daß gemäß § 575 Abs. 2 Satz 2 und 3 der Reichsversicherungsordnung ein höherer Betra...
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RAG 21 § 13 (Law)
...kel 2 § 42 des Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetzes und Artikel 2 § 41 des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes und die in § 2 Abs. 2 dieses Artikels genannten Renten, die mit ei...
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RAG 21 § 16 (Law)
...keit, die Veränderung des Einkommens je Arbeitnehmer und die Entwicklung der Finanzlage der gesetzlichen Rentenversicherung, wie sie sich unter Beachtung des in § 1385 Abs. 1 Satz 1 der Reichsversiche...
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RAG 21 § 1 (Law)
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RAG 21 § 5 (Law)
(1) Anpassungsbetrag ist in den Fällen des § 4 dieses Artikels der Rentenzahlbetrag für den Monat Januar des jeweiligen Anpassungsjahrs ohne Kinderzuschuß für jedes Kind und ohne Steigerungsbeträge au...
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RAG 21 § 6 (Law)
...kels angepaßt werden, findet Artikel 2 § 34 des Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetzes oder Artikel 2 § 33 des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes unter Zugrundelegung der Werte n...
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RAG 21 § 8 (Law)
...kels aufgeführten Vorschriften im Saarland anzuwenden sind, und zwar auch für Renten, die nach Artikel 2 § 15 des Gesetzes Nr. 591 zur Einführung des Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetzes i...
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RAG 21 § 9 (Law)
...kels angepaßt. (2) Absatz 1 gilt nicht, soweit die Geldleistungen in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung nach einem durchschnittlichen Jahresar...
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RAG 21 § 12 (Law)
...14. September 1965 (BGBl. I S. 1448), zuletzt geändert durch Artikel 1 § 16 des Gesetzes vom 27. Juni 1977 (BGBl. I S. 1040, 1744), bezeichneten monatlichen Altersgelder vom 1. Januar 1979 an auf 416,...
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RAG 21 § 15 (Law)
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RAG 21 § 3 Inkrafttreten (Law)
Es treten in Kraft: ... die übrigen Vorschriften am Tag nach der Verkündung.
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RAG 21 Anlage zu Artikel 1 § 3 (Law)
...kel 2 § 34 des Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetzes und Artikel 2 § 33 des Angestelltenversicherungs-Neuregelungsgesetzes ...
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RAG 21 § 2 Berlin-Klausel (Law)
...14 des Dritten Überleitungsgesetzes.