-
SprengV 2 Anlage 7 zum Anhang Aufbewahrung kleiner Mengen im nicht gewerblichen Bereich nach Nummer 4 des Anhangs Maximal zulässige Nettoexplosivstoffmassen/Nettomassen in kg (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2010, 1690) ...
-
SprengV 2 Anlage 6 zum Anhang Aufbewahrung kleiner Mengen im gewerblichen Bereich nach Nummer 4 des Anhangs Maximal zulässige Nettoexplosivstoffmassen/Nettomassen in kg (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2010, 1688 — 1689) ...
-
SprengV 2 § 2 Allgemeine Anforderungen (Law)
(1) Explosionsgefährliche Stoffe sind nach den Vorschriften des Anhangs dieser Verordnung und im Übrigen nach dem Stand der Technik, den sonstigen gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie de...
-
SprengV 2 Anhang Zu § 2 der Zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (2. SprengV) (Law)
...kg/min, die Lagergruppe Ib die Stoffe mit einem A(tief)k-Wert größer oder gleich 140 kg/min, jedoch kleiner 300 kg/min. ...
-
SprengV 2 § 1 Anwendungsbereich (Law)
(1) Die Verordnung gilt für die Aufbewahrung von explosionsgefährlichen Stoffen (Explosivstoffe und sonstige explosionsgefährliche Stoffe). (2) Die Verordnung gilt nicht für exp...
-
SprengV 2 § 9 (Berlin-Klausel) (Law)
-
-
SprengV 2 § 4 Lager- und Verträglichkeitsgruppenzuordnung (Law)
(1) Wer explosionsgefährliche Stoffe, die in der vorgesehenen Verpackung von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (Bundesanstalt) noch keiner Lagergruppe zugeordnet sind, ...
-
SprengV 2 § 8 (weggefallen) (Law)
-
-
SprengV 2 § 10 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten von Rechtsvorschriften) (Law)
-
-
SprengV 2 § 5 Bauartzulassung (Law)
(1) Der Antrag auf Erteilung der Bauartzulassung für Bauteile oder Systeme eines Lagers, insbesondere für Schranklager, ist bei der nach § 17 Abs. 4 des Gesetzes zuständigen Behörde (Zulassungsbehörde...
-
SprengV 2 § 6 Freistellung vom Genehmigungsvorbehalt (Law)
Kleine Mengen von explosionsgefährlichen Stoffen nach Nummer 4 des Anhangs dürfen ohne Genehmigung nach § 17 des Gesetzes aufbewahrt werden. Die Erlaubnisvorbehalte nach den §§ 7 und 27 des Gesetzes b...
-
SprengV 2 Anlage 2 zum Anhang Sicherheitsabstände nach Nummer 2.2.2 des Anhangs für Lager mit Explosivstoffen der Lagergruppen 1.1 bis 1.4 (Law)
...kg; für kleinere Mengen ist der Abstand nach der Beziehung 0,1 × Menge [kg] × Mindestabstand [m] zu rechnen. ...
-
SprengV 2 § 3 Ausnahmen (Law)
Die zuständige Behörde kann auf schriftlichen oder elektronischen Antrag Ausnahmen von den Vorschriften des Anhangs zu dieser Verordnung zulassen, wenn 1. ...
-
SprengV 2 § 7 Ordnungswidrigkeiten (Law)
Ordnungswidrig im Sinne des § 41 Abs. 1 Nr. 16 des Sprengstoffgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 5 Abs. 5 das Zulassungszeichen nicht oder nicht in der vorgeschriebenen Weise...
-
SprengV 2 Anlage 5 zum Anhang Verträglichkeitsgruppen nach Nummer 2.7 des Anhangs (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2010, 1688) Verträglichkeits- ...
-
SprengV 2 Anlage 4 zum Anhang Sicherheitsabstände nach Nummer 3.2.2 des Anhangs für Lager mit sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen der Lagergruppen I bis III (Law)
...kg ein Sicherheitsabstand nicht erforderlich. (2) Bei einer Belegung von mehr als 200 kg Nettomasse, jedoch von höchstens 10 000 kg Nettomasse, wird der Sicherheitsa...
-
SprengV 2 Anlage 1 zum Anhang Schutzabstände nach Nummer 2.2.2 des Anhangs für Lager mit Explosivstoffen der Lagergruppen 1.1 bis 1.4 (Law)
...kg NEM ein Schutzabstand nicht erforderlich. (2) Bei einer Lagerbelegung über 100 kg NEM muss ein Schutzabstand zu Wohnbereichen und zu Verkehrswegen von mindestens 25 m eingehal...
-
SprengV 2 Anlage 3 zum Anhang Schutzabstände nach Nummer 3.2.2 des Anhangs für Lager mit sonstigen explosionsgefährlichen Stoffen der Lagergruppen I bis III (Law)
...kg Nettomasse, jedoch von höchstens 10 000 kg Nettomasse, wird der Schutzabstand zu Wohnbereichen nach der Formel E = 11,0 x M(hoch)1/5 2) berechnet, wobei jedoch...