2 Dokumente sortiert nach Relevanz.
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Beschluss vom Bundesgerichtshof (2. Zivilsenat) - II ZR 262/13 (Urteil)
...UR 23.907.769. Der Gewinnvortrag erhöht sich um den Spitzenbetrag, der sich aufgrund Abrundung der Ausschüttungsbeträge gemäß Ziffer 1.b) je Depot auf volle Eurocent ergeben kann, maximal um EUR 21.42...
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Urteil vom Bundesgerichtshof (1. Zivilsenat) - I ZR 272/14 (Urteil)
...Unterlassungsanspruch zugrunde gelegen hat. Darüber hinaus muss die Abmahnung wirksam und erforderlich sein, um dem Unterlassungsschuldner einen Weg zu weisen, den Unterlassungsgläubiger ohne Inanspru...