2 Dokumente sortiert nach Relevanz.
-
AO 1977 § 142 Ergänzende Vorschriften für Land- und Forstwirte (Law)
Land- und Forstwirte, die nach § 141 Abs. 1 Nr. 1, 3 oder 5 zur Buchführung verpflichtet sind, haben neben den jährlichen Bestandsaufnahmen und den jährlichen Abschlüssen ein Anbauverzeichnis zu führe...
-
AO 1977 § 14 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (Law)
Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist eine selbständige nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden und die über den Rahmen einer Vermögensverwal...