Beschluss vom Bundesfinanzhof (10. Senat) - X B 213/11 (Urteil)
...kunftserzielungsabsicht betrieben worden sei. Die im Jahr 1995 vorgenommene Umstrukturierung wirke nicht zurück, weil der Kläger sie nicht alsbald nach Erkennen der Dauerverlustsituation vorgenommen h...