2 Dokumente sortiert nach Relevanz.
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ALG § 78 Beteiligung des Bundes (Law)
Der Bund trägt den Unterschiedsbetrag zwischen den Einnahmen und den Ausgaben der Alterssicherung der Landwirte eines Kalenderjahres; er stellt hiermit zugleich deren dauernde Leistungsfähigkeit siche...
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ALG § 15 Waisenrente (Law)
Kinder haben nach dem Tode eines Elternteils entsprechend § 48 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch Anspruch auf Waisenrente, wenn sie nicht Landwirte sind. Die Wartezeit ist erfüllt, wenn der verstor...