Urteil vom Bundesgerichtshof (1. Zivilsenat) - I ZR 219/13 (Urteil)
...und schonungslosen Auseinandersetzung. Im Rahmen der Abwägung der Grundrechtspositionen ist der Meinungsäußerungsfreiheit umso mehr Gewicht zuzubilligen, je stärker die Äußerung auf politische, wirtsc...