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BGB (XXXX) §§ 15 bis 20 (weggefallen) (Law)
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RAG 20 (XXXX) §§ 15 und 16 (Law)
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RAG 20 (XXXX) §§ 14 und 15 (weggefallen) (Law)
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BImSchV 39 Anlage 15 (zu § 20) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2010, 1098) A. ...
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RAG 20 § 10 (Law)
(1) Die Geldleistungen werden in der Weise angepaßt, daß sie nach einem mit 1,074 vervielfältigten Jahresarbeitsverdienst berechnet werden. Für die nach § 27 des Sozialversicherungs-Angleichungsgesetz...
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RAG 20 § 6 (Law)
Es treten in Kraft: ... die übrigen Vorschriften am 1. Juli 1977.
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ScheckG Art 20 (Law)
Ein Indossament auf einem Inhaberscheck macht den Indossanten nach den Vorschriften über den Rückgriff haftbar, ohne aber die Urkunde in einen Orderscheck umzuwandeln.
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RAG 20 § 12 (Law)
In der Altershilfe für Landwirte werden wegen der Veränderung der allgemeinen Bemessungsgrundlage in der Rentenversicherung der Arbeiter für das Jahr 1977 gegenüber derjenigen für das Jahr 1976 um 9,9...
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RAG 20 § 4 (Law)
§ 32 Abs. 3 Satz 4 des Schornsteinfegergesetzes in der Fassung dieses Gesetzes gilt vom 1. Januar 1978 an auch für Versorgungsfälle, die vor dem 1. Juli 1977 eingetreten sind.
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HGBEG Art 15 (Law)
(1) Die privatrechtlichen Vorschriften der Landesgesetze bleiben insoweit unberührt, als es in diesem Gesetz bestimmt oder als im Handelsgesetzbuch auf die Landesgesetze verwiesen ist. (2) S...
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WG Art 15 (Law)
(1) Der Indossant haftet mangels eines entgegenstehenden Vermerks für die Annahme und die Zahlung. (2) Er kann untersagen, daß der Wechsel weiter indossiert wird; in diesem Fall haftet er de...
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Grundgesetz Artikel 15 (Law)
Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der ...
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RAG 20 § 7 (Law)
Leistungen nach den §§ 27 und 28 des Sozialversicherungs-Angleichungsgesetzes Saar sind so anzupassen, daß sich ein Zahlbetrag ergibt, wie er sich bei Anwendung des Saarländischen Gesetzes Nr. 345 in ...
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RAG 20 § 1 (Law)
(1) Ist dem Leistungsbezieher vor dem 1. Juli 1977 eine medizinische oder berufsfördernde Maßnahme zur Rehabilitation bewilligt worden, so wird Übergangsgeld nach den am 30. Juni 1977 geltenden Vorsch...
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RAG 20 § 11 (Law)
Der vervielfältigte Jahresarbeitsverdienst darf den Betrag von 36.000 Deutsche Mark nicht übersteigen, es sei denn, daß gemäß § 575 Abs. 2 Satz 2 und 3 der Reichsversicherungsordnung ein höherer Betra...
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RAG 20 § 14 (Law)
(1) Ergibt eine spätere Überprüfung, daß die Anpassung fehlerhaft ist, ist sie zu berichtigen. Die Leistung ist in ihrer bisherigen Höhe bis zum Ablauf des Monats zu gewähren, in dem die Berichtigung ...
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RAG 20 § 5 (Law)
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin. Rechtsverordnungen, die auf Grund dieses Gesetzes erlassen werden, gelten im Land Berlin nach § 14...
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RAG 20 § 8 (Law)
...15 des Gesetzes Nr. 591 zur Einführung des Arbeiterrentenversicherungs-Neuregelungsgesetzes im Saarland vom 13. Juli 1957 (Amtsblatt des Saarlandes S. 779), Artikel 2 § 17 des Gesetzes Nr. 590 zur Ein...
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RAG 20 § 9 (Law)
(1) In der gesetzlichen Unfallversicherung werden aus Anlaß der Veränderung der durchschnittlichen Bruttolohn- und -gehaltssumme zwischen den Kalenderjahren 1975 und 1976 die vom Jahresarbeitsverdiens...
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RAG 20 § 2 (Law)
Für die Jahre 1971 bis Juni 1977 verbleibt es bei den nach § 385 Abs. 2 und 3 der Reichsversicherungsordnung in der bis zum 30. Juni 1977 geltenden Fassung zu leistenden Beiträgen; § 393a Abs. 1 der R...