Nichtannahmebeschluss vom Bundesverfassungsgericht (1. Senat 1. Kammer) - 1 BvR 1951/11 (Urteil)
...weit geringeren Wert des Bauplatzes
als Geschäftswert anzunehmen. Deswegen sei anstelle des Nennbetrags der Schuld der geringere Grundstückswert nur dann als
Geschäftswert anzunehmen, wenn...