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BesÜV2Bek 1992-03-09 Eingangsformel - (Law)
...weiten Besoldungs-Übergangsverordnung vom 21. Juni 1991 (BGBl. I S. 1345) werden in den nachstehenden Anlagen 1, 2, 3 und 4 die sich nach § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 dieser Verordnung auf der Grundlage ...
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BesÜV2Bek 1992-03-09 Anlage 2 (Anlage V des BBesG) (Law)
...weite und jedes weitere zu berücksichtigende Kind in den Besoldungsgruppen A 1 bis A 3 um je 24 DM, in Besoldungsgruppe A 4 um je 18 DM und in Besoldungsgruppe A 5 um je 12 DM. Soweit dadurch im Einze...
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StGBEG Art 307 Verfall (Law)
...wegen einer Tat, die vor dem 1. Januar 1975 begangen worden ist und über die nach diesem Zeitpunkt entschieden wird, gelten die Vorschriften des neuen Rechts 1. ...
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BGB § 307 Inhaltskontrolle (Law)
...weifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung 1. mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu verein...
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LAG § 307 Bundesoberbehörde (Law)
...wird ein Bundesausgleichsamt als selbständige Bundesoberbehörde errichtet.
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ZPO § 307 Anerkenntnis (Law)
...weit nicht.
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BesÜV2Bek 1992-03-09 Anlage 3 (Anlage VIII des BBesG) (Law)
...wärter nach Abschluß des Vorbereitungsdienstes unmittelbar eintritt Grundbetrag Verheiratetenzuschlag ...
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BesÜV2Bek 1992-03-09 Anlage 4 (Anlage IX des BBesG) (Law)
...wendung bei obersten Bundesbehörden, der Hauptverwaltung der Deutschen Bundesbahn oder bei obersten Gerichtshöfen des Bundes, wenn ihnen kein Richteramt übertragen ist, für die Richter und Staatsanwäl...
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RheinSchPersV § 3.07 Gültigkeit des Schifferdienstbuches (Law)
...wenn die Tauglichkeit nicht innerhalb von drei Monaten nach den Erneuerungsfristen in § 3.04 Buchstabe b erneut nachgewiesen wird, bis zur Erneuerung des Nachweises der Tauglichkeit. ...
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BesÜV2Bek 1992-03-09 Anlage 1 (Anlage IV des BBesG) (Law)
...1526,19 1572,99 1619,79 1666,59 A 9 ...
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FamFG § 307 Kosten in Betreuungssachen (Law)
...weit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig waren, ganz oder teilweise der Staatskasse auferlegen, wenn eine Betreuungsmaßnahme nach den §§ 1896 bis 1908i des Bürgerlichen Gesetzbuchs ...
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InsO § 307 Zustellung an die Gläubiger (Law)
...weisen, dass die Verzeichnisse beim Insolvenzgericht zur Einsicht niedergelegt sind. Zugleich ist jedem Gläubiger mit ausdrücklichem Hinweis auf die Rechtsfolgen des § 308 Abs. 3 Satz 2 Gelegenheit zu...
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StPO § 307 Keine Vollzugshemmung (Law)
...werde wird der Vollzug der angefochtenen Entscheidung nicht gehemmt. (2) Jedoch kann das Gericht, der Vorsitzende oder der Richter, dessen Entscheidung angefochten wird, sowie auch das Besch...
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BesÜV2Bek 1998-12-03 (XXXX) (Law)
...worden ist, werden in den Anlagen 1 und 2 die sich ab dem 1. Januar 1999 nach § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 dieser Verordnung auf der Grundlage der Anlagen VIII und IX des Bundesbesoldungsgesetzes in der ...
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HGB § 307 Anteile anderer Gesellschafter (Law)
...weisen. (2) In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ist der im Jahresergebnis enthaltene, anderen Gesellschaftern zustehende Gewinn und der auf sie entfallende Verlust nach dem Posten &qu...
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BesÜV2Bek 1998-12-03 Anlage 1 (Anlage VIII des BBesG) (Law)
...wärtergrundbetrag (Monatsbeträge in DM) ...
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BinSchStrO 2012 § 3.07 Verbotener Gebrauch von Lichtern, Scheinwerfern, Sichtzeichen und anderen Gegenständen (Law)
...weinwerfer, ein Sichtzeichen oder einen anderen Gegenstand in einer Weise zu gebrauchen, dass es oder er mit den in dieser Verordnung vorgesehenen Bezeichnungen verwechselt werden kann, deren Sichtbar...
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BinSchUO2008Anh X § 3.07 Bescheinigung (Law)
...wird im Anschluss an die Prüfung nach § 3.05 von der Untersuchungskommission ausgestellt. 3. Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung beträgt ...
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BesÜV2Bek 1998-12-03 Anlage 2 (Anlage IX des BBesG) (Law)
...wendung bei obersten Bundesbehörden oder bei obersten Gerichtshöfen des Bundes, wenn ihnen kein Richteramt übertragen ist, für die Richter und Staatsanwälte der Besoldungsgruppe(n) ...
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AktG § 307 Vertragsbeendigung zur Sicherung außenstehender Aktionäre (Law)
...winnabführungsvertrag keinen außenstehenden Aktionär, so endet der Vertrag spätestens zum Ende des Geschäftsjahrs, in dem ein außenstehender Aktionär beteiligt ist.