Beschluss vom Bundesgerichtshof (5. Zivilsenat) - V ZB 10/18 (Urteil)
...weiteren Übertragungsakt stattfinde und zwar deswegen, weil der eingetragene Rechtsvorgänger sein Dasein eingebüßt habe. Soweit in der Rechtsprechung § 40 Abs. 1 GBO analog angewendet werde, sei diese...