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AO 1977 § 295 Unpfändbarkeit von Sachen (Law)
...kungen und Verbote, die nach anderen gesetzlichen Vorschriften für die Pfändung von Sachen bestehen, gelten entsprechend. An die Stelle des Vollstreckungsgerichts tritt die Vollstreckungsbehörde. ...
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AO 1977 § 16 Sachliche Zuständigkeit (Law)
...keit der Finanzbehörden richtet sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, nach dem Gesetz über die Finanzverwaltung.