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BesVNG 1 § 17 (Law)
Bei Versorgungsempfängern, deren Versorgungsbezügen ein Grundgehalt der Besoldungsordnungen A oder B und ein Ortszuschlag nach den Landesbesoldungsgesetzen zugrunde liegen, treten an die Stelle der bi...
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BesVNG 1 § 16 (Law)
...Bezügen der vorhandenen Versorgungsempfänger aus dem in der Vorbemerkung Nummer 4 bezeichneten Personenkreis zugrunde gelegt, wie wenn diese Vorschrift bereits bei Eintritt des Versorgungsfalles gegol...
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BesVNG 1 (XXXX) §§ 14 bis 16 (weggefallen) (Law)
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BesVNG 1 § 7 (Law)
...betrag des Ausgleichs nach § 103 des Beamtenrechtsrahmengesetzes gilt unmittelbar für den Bereich der Länder.
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BesVNG 1 § 6 (weggefallen) (Law)
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