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BewG § 17 Geltungsbereich (Law)
(1) Die besonderen Bewertungsvorschriften sind nach Maßgabe der jeweiligen Einzelsteuergesetze anzuwenden. (2) Die §§ 18 bis 94, 122 und 125 bis 132 gelten für die Grundsteuer und die §§ 121...
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BewG Anlage 17 (zu § 163 Abs. 6 und § 164 Abs. 2 und 4) (Law)
...sart Reingewinn Pachtpreis ...