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BEGDV 3 § 17 Berücksichtigung des anderweitigen Arbeitseinkommens nach § 77 BEG (Law)
Die Kapitalentschädigung nach § 76 Abs. 1, 3 und 4 BEG wird nur insoweit gekürzt, als der nach § 76 Abs. 1 BEG errechnete Betrag zusammen mit dem durch anderweitige Verwertung der Arbeitskraft erzielt...
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BEGDV 3 Anlage 4 zu den §§ 15 und 17 der 3. DV-BEG Besoldungsübersicht (Law)
...17 505 bis 31.12.1972 14 894 17 578 ...