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BauWiAusbV 1999 § 85 Ausbildungsplan (Law)
Der Ausbildende hat unter Zugrundelegung des Ausbildungsrahmenplanes für den Auszubildenden einen Ausbildungsplan zu erstellen.
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BauWiAusbV 1999 Anlage 17 (zu § 89) (Law)
...17 Qualitätssichernde Maßnahmen und Berichtswesen (§ 88 Nr. 17) ...
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BauWiAusbV 1999 Anlage 10 (zu § 54) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 1999, 1208 - 1210) ...
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BauWiAusbV 1999 § 17 Ausbildungsberufsbild (Law)
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse: 1. Berufsbildung, Arbeits- und Tarifr...
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BauWiAusbV 1999 § 10 Abschlussprüfung (Law)
(1) Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage 1 aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildu...