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BesVNG 1 § 17 (Law)
Bei Versorgungsempfängern, deren Versorgungsbezügen ein Grundgehalt der Besoldungsordnungen A oder B und ein Ortszuschlag nach den Landesbesoldungsgesetzen zugrunde liegen, treten an die Stelle der bi...
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BesVNG 1 § 12 (Law)
...assen zu § 13 Abs. 5 und 6 sowie zu den §§ 15, 17, soweit es danach notwendig ist, Vorschriften zur Ausführung.
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BesVNG 1 (XXXX) §§ 12 und 13 (weggefallen) (Law)
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BesVNG 1 § 7 (Law)
Der Höchstbetrag des Ausgleichs nach § 103 des Beamtenrechtsrahmengesetzes gilt unmittelbar für den Bereich der Länder.
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BesVNG 1 § 2 (Law)
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