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SprengV 1 § 50 (Law)
(Inkrafttreten, Außerkrafttreten)
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SprengV 1 § 17 (Law)
...ufgrund der Größe, der Form oder des Designs eines Explosivstoffes technisch nicht möglich ist, eine eindeutige Kennzeichnung nach Absatz 1 auf dem Explosivstoff anzubringen, hat der Hersteller oder E...
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SprengV 1 § 7 (Law)
...uft. (2) Die Bezeichnung der Wettersprengstoffe und der Wettersprengschnüre muß mit dem Wort "Wetter" beginnen. Die Wettersprengstoffe und -sprengschnüre desselben Typs sind zusätz...
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SprengV 1 Anlage 2 (zu § 6 Absatz 3 und § 17 Absatz 5) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2017, 1625 — 1626) 1 ...