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BBesG § 17b Lebenspartnerschaft (Law)
Die Vorschriften dieses Gesetzes, die sich auf das Bestehen oder das frühere Bestehen einer Ehe beziehen, gelten entsprechend für das Bestehen oder das frühere Bestehen einer Lebenspartnerschaft. Die ...
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AÜG § 17b Meldepflicht (Law)
(1) Überlässt ein Verleiher mit Sitz im Ausland einen Leiharbeitnehmer zur Arbeitsleistung einem Entleiher, hat der Entleiher, sofern eine Rechtsverordnung nach § 3a auf das Arbeitsverhäl...
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GenTG § 17b Kennzeichnung (Law)
(1) Produkte, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten oder aus solchen bestehen und in Verkehr gebracht werden, sind auf einem Etikett oder in einem Begleitdokument entsprechend den auf Grund...
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GVG § 17b (Law)
(1) Nach Eintritt der Rechtskraft des Verweisungsbeschlusses wird der Rechtsstreit mit Eingang der Akten bei dem im Beschluß bezeichneten Gericht anhängig. Die Wirkungen der Rechtshängigkeit bleiben b...
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FStrG § 17b Planfeststellungsbeschluss, Plangenehmigung (Law)
(1) Für Planfeststellungsbeschluss und Plangenehmigung gilt § 74 des Verwaltungsverfahrensgesetzes mit folgenden Maßgaben: 1. Ab...
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BesÜV2Bek 1992-03-09 Eingangsformel - (Law)
Auf Grund des § 13 der Zweiten Besoldungs-Übergangsverordnung vom 21. Juni 1991 (BGBl. I S. 1345) werden in den nachstehenden Anlagen 1, 2, 3 und 4 die sich nach § 2 Abs. 1 und § 3 Abs. 2...
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AgrStatG § 17b Erhebungsart, Periodizität, Erhebungszeitraum (Law)
Die Strauchbeerenerhebung wird allgemein jährlich, beginnend 2012, in der Zeit von September bis Dezember durchgeführt. In den Ländern Berlin und Bremen wird die Erhebung nicht durchgeführt.
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StromStV § 17b Steuerentlastung für Unternehmen (Law)
(1) Die Steuerentlastung nach § 9b des Gesetzes ist bei dem für den Antragsteller zuständigen Hauptzollamt mit einer Anmeldung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck für den Strom zu beantragen, der i...
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BesÜV2Bek 1992-03-09 Anlage 1 (Anlage IV des BBesG) (Law)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1992, 466 - 468 1. Bundesbesoldungsordnung A ...
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BesÜV2Bek 1992-03-09 Anlage 3 (Anlage VIII des BBesG) (Law)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1992, 469 ...
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BesÜV2Bek 1992-03-09 Anlage 2 (Anlage V des BBesG) (Law)
Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1992, 468 ...
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AOEG 1977 § 17b Eidesstattliche Versicherung (Law)
§ 284 Abs. 1 Nr. 3 und 4 der Abgabenordnung in der Fassung des Artikels 2 Abs. 11 Nr. 1 Buchstabe a des Zweiten Gesetzes zur Änderung zwangsvollstreckungsrechtlicher Vorschriften vom 17. Dezember 1997...
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EnWG 2005 § 17b Offshore-Netzentwicklungsplan (Law)
(1) Die Betreiber von Übertragungsnetzen legen der Regulierungsbehörde auf der Grundlage des Szenariorahmens nach § 12a einen gemeinsamen Offshore-Netzentwicklungsplan für die ausschließliche Wirtscha...
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BesÜV2Bek 1992-03-09 Anlage 4 (Anlage IX des BBesG) (Law)
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 1992, 470 - 472) ...
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EZulV 1976 § 17b Höhe der Zulage (Law)
(1) Die Zulage setzt sich zusammen aus 1. einem Grundbetrag von 2,40 Euro je geleisteter Nachtdienststunde, höchstens jedoch 108...
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AufenthG 2004 § 17b Studienbezogenes Praktikum EU (Law)
(1) Einem Ausländer wird eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck eines Praktikums nach der Richtlinie (EU) 2016/801 erteilt, wenn die Bundesagentur für Arbeit nach § 39 zugestimmt hat oder du...
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FinDAG § 17b Gebühren für gesonderte individuell zurechenbare öffentliche Leistungen (Law)
(1) Die Bundesanstalt kann für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen im Rahmen der ihr zugewiesenen Aufgaben nach Abschnitt 11 des Wertpapierhandelsgesetzes Gebühren in Höhe von bis zu 500 0...
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KHG § 17b Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für DRG-Krankenhäuser (Law)
(1) Für die Vergütung der allgemeinen Krankenhausleistungen gilt ein durchgängiges, leistungsorientiertes und pauschalierendes Vergütungssystem. Das Vergütungssystem hat Komplexitäten und Komorbidität...
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LuftPersVDV 2 Anlage 17B Praktische Auswahlprüfung zum Erwerb der Berechtigung zur praktischen Ausbildung von Luftschiffführern (Law)
Fundstelle des Originaltextes: BAnz. 2006, Nr. 60, Beilage Nr. 60a, 232 - 235 1. ...
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Grundgesetz Artikel 49 (Law)
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