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PassV 2007 § 18 Übergangsregelung (Law)
(1) Kinderreisepässe ohne Lichtbild und Kinderausweise, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung ausgestellt wurden, behalten für den jeweiligen Gültigkeitszeitraum ihre Geltung als Passersatz. Kinderr...
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PassV 2007 Inhaltsübersicht (Law)
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PassV 2007 § 4 Muster für den amtlichen Pass (Law)
(1) Der Dienstpass der Bundesrepublik Deutschland ist nach dem in der Anlage 4 abgedruckten Muster auszustellen. (2) Der Diplomatenpass der Bundesrepublik Deutschland ist nach dem in der Anl...
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PassV 2007 § 6 Befreiung von der Passpflicht (Law)
Von der Passpflicht sind befreit: 1. Deutsche als Besatzungsmitglieder und Reisende auf Schiffen der See- und Küstenschifffahrt,...
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PassV 2007 § 10 Gültigkeitsdauer des Passersatzes (Law)
Die Gültigkeitsdauer 1. eines Ausweises, der von den für die polizeiliche Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs zuständig...
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PassV 2007 § 11 Andere Regelungen für einen Passersatz (Law)
Die in anderen Rechtsvorschriften oder in zwischenstaatlichen Vereinbarungen festgelegten Muster amtlicher Ausweise als Passersatz sowie die dort getroffenen Regelungen über Lichtbilder und Gültigkeit...
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PassV 2007 § 12 Ausstellung (Law)
(1) Ein amtlicher Pass wird vom Auswärtigen Amt zur Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben oder in den Fällen des § 1 Abs. 4 des Passgesetzes ausgestellt. Ein Anspruch auf Ausstellung eines amtlichen Passe...
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PassV 2007 § 17 Ermäßigung und Befreiung von Gebühren (Law)
Die Gebühr kann ermäßigt oder von ihrer Erhebung kann abgesehen werden, wenn die Person, die die Gebühren schuldet, bedürftig ist.
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PassV 2007 Anlage 10 (Law)
( Fundstelle: BGBl. I 2007, 2458 - 2459 ) ...
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PassV 2007 § 5 Lichtbild (Law)
Bei der Beantragung eines Passes ist vom Passbewerber ein aktuelles Lichtbild in der Größe von 45 Millimeter x 35 Millimeter im Hochformat und ohne Rand vorzulegen. Das Lichtbild muss die Person in ei...
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PassV 2007 § 9 Lichtbilder für den Passersatz (Law)
Sofern auf einem Passersatz die Anbringung eines Lichtbildes vorgesehen ist, gilt § 5 entsprechend.
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PassV 2007 § 14 Rückgabe (Law)
(1) Ein amtlicher Pass ist dem Auswärtigen Amt unverzüglich zurückzugeben, wenn 1. der Pass ungültig ist, ...
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PassV 2007 § 16 Erstattung von Auslagen (Law)
Als Auslagen erhebt die Passbehörde von der die Gebühren schuldenden Person die in § 10 Abs. 1 Nr. 1 des Verwaltungskostengesetzes in der bis zum 14. August 2013 geltenden Fassung bezeichneten Aufwend...
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PassV 2007 Anlage 2 Passmuster Kinderreisepass (Law)
...187 — 192) K...
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PassV 2007 Anlage 3 (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2007, 2413 - 2420; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...
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PassV 2007 Anlage 5 Passmuster Diplomatenpass (Law)
...18 und 19 ...
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PassV 2007 § 1 Muster für den Reisepass (Law)
Der Reisepass der Bundesrepublik Deutschland ist nach dem in der Anlage 1 oder Anlage 1a abgedruckten Muster auszustellen. Für die einzutragenden Daten gelten die formalen Anforderungen der Anlage 11....
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PassV 2007 § 8 Muster der amtlichen Ausweise als Passersatz (Law)
(1) Der Ausweis, der von den für die polizeiliche Kontrolle des grenzüberschreitenden Verkehrs zuständigen Behörden und Dienststellen ausgestellt wird (§ 7 Abs. 1 Nr. 7), ist nach dem in der Anlage 9 ...
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PassV 2007 § 7 Passersatz (Law)
(1) Als Passersatz für Deutsche sind zugelassen: 1. Personalausweise und vorläufige Personalausweise; ...
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PassV 2007 § 13 Gültigkeitsdauer (Law)
(1) Die Gültigkeitsdauer eines amtlichen Passes ist nach der Dauer der dienstlichen Aufgabe oder des amtlichen Auftrags im Sinne des § 1 Abs. 4 des Passgesetzes zu bemessen. Dabei darf eine Gültigkeit...