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FeV 2010 Anlage 18 (zu § 44 Absatz 1) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2014, 373) Text in Bearbeitung
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FeV 2010 § 18 Gemeinsame Vorschriften für die theoretische und die praktische Prüfung (Law)
...keit. Der Zeitraum zwischen Abschluss der praktischen Prüfung oder – wenn keine praktische Prüfung erforderlich ist – zwischen Abschluss der theoretischen Prüfung und der Aushändigung des Führerschein...
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FeV 2010 § 22 Verfahren bei der Behörde und der Technischen Prüfstelle (Law)
...Kosten eine Auskunft aus dem Fahreignungsregister und dem Zentralen Fahrerlaubnisregister einzuholen. Sie kann außerdem auf seine Kosten – in der Regel über das Kraftfahrt-Bundesamt – eine Auskunft au...
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FeV 2010 Anlage 8a (zu § 22 Absatz 4 Satz 7) (Law)
...kannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr am: ...