-
AAppO Anlage 18 (zu § 22c Absatz 6) (Law)
...ls Vorsitzende(r) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Als weitere Mitglieder ...
-
AAppO § 18 Zweiter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (Law)
...lnen Fächern sollen in der Regel unmittelbar hintereinander, mit Unterbrechungen bis zu höchstens acht Tagen, abgelegt werden. Jede Prüfung soll für einen Prüfling mindestens 20, höchstens 40 Minuten ...
-
AAppO § 22 Anrechnung von Ausbildungszeiten und Prüfungen (Law)
...llen) (5) Die Anrechnung oder Anerkennung erfolgt auf Antrag. Zuständig für die Entscheidungen nach den Absätzen 1, 2 und 4 ist das Landesprüfungsamt des Landes, in dem der Antragsteller für...
-
AAppO Anlage 14 (zu § 18 Abs. 3) (Law)
...litätssicherung bei Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln einschließlich statistischer Methoden; rechtliche Grundlagen der Qualitätssicherung, Validierung, Inprozess- und Endkontrollen; ...
-
AAppO Anlage 11 (zu § 9 Abs. 4 Satz 2, § 16 Abs. 1 zweiter Halbsatz und § 22 Abs. 3 Satz 3) (Law)
...lle des Originaltextes: BGBl. I 1989, 1504) Ausstellende Behörde in ...................................
-
AAppO Anlage 10 (zu § 6 Abs. 4 Nr. 1, Abs. 5 Nr. 1, § 9 Abs. 4 Satz 2, § 16 Abs. 1 erster Halbsatz und § 22 Abs. 3 Satz 3) (Law)
...lle des Originaltextes: BGBl. I 1989, 1504) Ausstellende Behörde in ...................................