-
AAppO Anlage 18 (zu § 22c Absatz 6) (Law)
...ls Vorsitzende(r) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . Als weitere Mitglieder ...
-
AAppO § 18 Zweiter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (Law)
...lnen Fächern sollen in der Regel unmittelbar hintereinander, mit Unterbrechungen bis zu höchstens acht Tagen, abgelegt werden. Jede Prüfung soll für einen Prüfling mindestens 20, höchstens 40 Minuten ...
-
AAppO Anlage 14 (zu § 18 Abs. 3) (Law)
...litätssicherung bei Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln einschließlich statistischer Methoden; rechtliche Grundlagen der Qualitätssicherung, Validierung, Inprozess- und Endkontrollen; ...