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AAppO Anlage 18 (zu § 22c Absatz 6) (Law)
...und Prüfungsablauf sind stichwortartig wiederzugeben.) Sonstige Bemerkungen: . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ....
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AAppO § 18 Zweiter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung (Law)
...unmittelbar hintereinander, mit Unterbrechungen bis zu höchstens acht Tagen, abgelegt werden. Jede Prüfung soll für einen Prüfling mindestens 20, höchstens 40 Minuten dauern. (3) Die Fragen ...
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AAppO Anlage 14 (zu § 18 Abs. 3) (Law)
...ung, therapeutische Anwendung sowie deren pharmazeutische und klinische Beurteilung; Erkennung, Reinheits- und Qualitätsprüfung von Drogen; analytische Verfahren zur Untersuchung und Standardisierung ...