Urteil vom Bundesfinanzhof (4. Senat) - IV R 41/12 (Urteil)
...AO und ist daher nicht als Verwaltungsakt zu qualifizieren. Eine selbständige Feststellung verrechenbarer Verluste gemäß § 15a Abs. 4 Satz 1 EStG wäre daher allenfalls dann zu bejahen, wenn die Anlage...