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BLV 2009 § 51 Überleitung der Beamtinnen und Beamten (Law)
(1) Beamtinnen und Beamte, die sich beim Inkrafttreten dieser Rechtsverordnung bereits in einer Laufbahn befinden, die in § 35 Absatz 8 oder den Anlagen 1 bis 5 der Bundeslaufbahnverordnung in der Fas...
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BLV 2009 Anlage 4 (zu § 51 Absatz 1) (Law)
...ivdienst bei Abschluss der Berufsausbildung als: Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste, Fachrichtung A...