Beschluss vom Bundesfinanzhof (7. Senat) - VII R 13/15 (Urteil)
...II. Die Entscheidung ergeht gemäß § 126a der Finanzgerichtsordnung (FGO). Der Senat hält einstimmig die Revision für unbegründet und eine mündliche Verhandlung nicht für erforderlich. Die Beteiligten ...