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BGB § 1962 Zuständigkeit des Nachlassgerichts (Law)
Für die Nachlasspflegschaft tritt an die Stelle des Familiengerichts oder Betreuungsgerichts das Nachlassgericht.
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BGB (XXXX) §§ 61 bis 63 (weggefallen) (Law)
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BGB § 49 Aufgaben der Liquidatoren (Law)
(1) Die Liquidatoren haben die laufenden Geschäfte zu beendigen, die Forderungen einzuziehen, das übrige Vermögen in Geld umzusetzen, die Gläubiger zu befriedigen und den Überschuss den Anfallberechti...