-
BauWiAusbV 1999 § 64 Ausbildungsrahmenplan (Law)
Die in § 63 genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen nach der in der Anlage 12 enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Berufsausbildung (Ausbildungsrahmenplan) vermittel...
-
BauWiAusbV 1999 § 52 Abschlußprüfung/Gesellenprüfung (Law)
(1) Die Abschlußprüfung/Gesellenprüfung erstreckt sich auf die in den Anlagen 2 und 9 aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf den im Berufsschulunterricht vermittelten Lehrstoff, soweit er ...
-
BauWiAusbV 1999 Anlage 12 (zu § 64) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 1999, 1214 - 1216) ...