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GrStG 1973 § 2 Steuergegenstand (Law)
Steuergegenstand ist der Grundbesitz im Sinne des Bewertungsgesetzes: 1. die Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (§§ 33, 48a ...
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SGB 2 (XXXX) §§ 72 und 73 (weggefallen) (Law)
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GrStG 1973 § 35 (Law)
(weggefallen)
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GrStG 1973 § 39 (Law)
(weggefallen)
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MitbestGWO 2 2002 § 72 Bekanntmachung des Wahlergebnisses, Benachrichtigung der Gewählten (Law)
(1) Der Betriebswahlvorstand macht das Wahlergebnis und die Namen der Gewählten unverzüglich für die Dauer von zwei Wochen bekannt. (2) Gleichzeitig benachrichtigt der Betriebswahlvorstand d...
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GrStG 1973 § 1 Heberecht (Law)
(1) Die Gemeinde bestimmt, ob von dem in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz Grundsteuer zu erheben ist. (2) Bestehen in einem Land keine Gemeinden, so stehen das Recht des Absatzes 1 und die...
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GrStG 1973 § 10 Steuerschuldner (Law)
(1) Schuldner der Grundsteuer ist derjenige, dem der Steuergegenstand bei der Feststellung des Einheitswerts zugerechnet ist. (2) Derjenige, dem ein Erbbaurecht, ein Wohnungserbbaurecht oder...
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GrStG 1973 § 16 Hauptveranlagung (Law)
(1) Die Steuermeßbeträge werden auf den Hauptfeststellungszeitpunkt (§ 21 Abs. 2 des Bewertungsgesetzes) allgemein festgesetzt (Hauptveranlagung). Dieser Zeitpunkt ist der Hauptveranlagungszeitpunkt. ...
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GrStG 1973 § 17 Neuveranlagung (Law)
(1) Wird eine Wertfortschreibung (§ 22 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes) oder eine Artfortschreibung oder Zurechnungsfortschreibung (§ 22 Abs. 2 des Bewertungsgesetzes) durchgeführt, so wird der Steuerme...
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GrStG 1973 § 18 Nachveranlagung (Law)
(1) Wird eine Nachfeststellung (§ 23 Abs. 1 des Bewertungsgesetzes) durchgeführt, so wird der Steuermeßbetrag auf den Nachfeststellungszeitpunkt nachträglich festgesetzt (Nachveranlagung). (...
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GrStG 1973 § 19 Anzeigepflicht (Law)
Jede Änderung in der Nutzung oder in den Eigentumsverhältnissen eines ganz oder teilweise von der Grundsteuer befreiten Steuergegenstandes hat derjenige anzuzeigen, der nach § 10 als Steuerschuldner i...
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GrStG 1973 § 23 Zerlegungsstichtag (Law)
(1) Der Zerlegung des Steuermeßbetrags werden die Verhältnisse in dem Feststellungszeitpunkt zugrunde gelegt, auf den der für die Festsetzung des Steuermeßbetrags maßgebende Einheitswert festgestellt ...
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GrStG 1973 § 28 Fälligkeit (Law)
(1) Die Grundsteuer wird zu je einem Viertel ihres Jahresbetrags am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. (2) Die Gemeinden können bestimmen, daß Kleinbeträg...
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GrStG 1973 § 29 Vorauszahlungen (Law)
Der Steuerschuldner hat bis zur Bekanntgabe eines neuen Steuerbescheids zu den bisherigen Fälligkeitstagen Vorauszahlungen unter Zugrundelegung der zuletzt festgesetzten Jahressteuer zu entrichten. ...
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GrStG 1973 § 34 Verfahren (Law)
(1) Der Erlaß wird jeweils nach Ablauf eines Kalenderjahres für die Grundsteuer ausgesprochen, die für das Kalenderjahr festgesetzt worden ist (Erlaßzeitraum). Maßgebend für die Entscheidung über den ...
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GrStG 1973 § 44 Steueranmeldung (Law)
(1) Soweit die Grundsteuer nach der Wohn- oder Nutzfläche zu bemessen ist, hat der Steuerschuldner eine Steuererklärung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck abzugeben, in der er die Grundsteuer nach...
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GrStG 1973 § 4 Sonstige Steuerbefreiungen (Law)
Soweit sich nicht bereits eine Befreiung nach § 3 ergibt, sind von der Grundsteuer befreit 1. Grundbesitz, der dem Gottesdienst ...
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GrStG 1973 § 11 Persönliche Haftung (Law)
(1) Neben dem Steuerschuldner haften der Nießbraucher des Steuergegenstandes und derjenige, dem ein dem Nießbrauch ähnliches Recht zusteht. (2) Wird ein Steuergegenstand ganz oder zu einem T...
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GrStG 1973 § 12 Dingliche Haftung (Law)
Die Grundsteuer ruht auf dem Steuergegenstand als öffentliche Last.
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FahrschAusbO 2012 Anlage 7.2 (zu § 6 Absatz 2) (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 2012, 1344; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote) ...