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FertigPackV 1981 § 19 (Law)
(weggefallen)
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FertigPackV 1981 § 38 (Law)
(weggefallen)
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FertigPackV 1981 § 3 Genauigkeitsanforderungen an Maßbehältnisse (Law)
(1) Bei Maßbehältnissen müssen der Unterschied zwischen dem Nennvolumen und dem Randvollvolumen und die Entfernung zwischen der dem Nennvolumen entsprechenden Füllhöhe und der oberen Randebene für all...
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FertigPackV 1981 § 11 Abtropfgewicht (Law)
(1) Befindet sich ein festes Lebensmittel in einer Aufgußflüssigkeit, so ist auf der Fertigpackung neben der gesamten Füllmenge auch das Abtropfgewicht dieses Lebensmittels anzugeben. Als Aufgußflüssi...
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FertigPackV 1981 § 20 Schriftgröße (Law)
(1) Die Zahlenangaben nach § 2 Abs. 3, § 6 Abs. 3 und 4 und §§ 11 und 18 müssen mindestens folgende Schriftgrößen haben: ...
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FertigPackV 1981 § 31a Offene Packungen (Law)
Die Vorschriften dieser Verordnung über Fertigpackungen sind auf offene Packungen, die in Abwesenheit des Käufers abgefüllt werden, entsprechend anzuwenden. Abweichend von § 22 Abs. 4 dürfen nachfüllb...
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FertigPackV 1981 § 32 Unverpackte Backwaren (Law)
(1) Unverpackte Backwaren gleichen Nenngewichts wie Brot, Kleingebäck und Feine Backwaren (Backwaren), die nach Gewicht in den Verkehr gebracht werden, dürfen gewerbsmäßig nur so hergestellt werden, d...
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FertigPackV 1981 Anlage 1 (zu § 1) (Law)
( Fundstelle: BGBl. I 2008, 1081) 1. Nach Volumen verkaufte ...
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FertigPackV 1981 § 2 Maßbehältnisse (Law)
(1) Behältnisse aus formbeständigem Material in Flaschenform (Flaschen) mit einem Nennvolumen von nicht mehr als fünf Liter sind Maßbehältnisse, wenn sie die Angaben nach Absatz 3 tragen ...
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FertigPackV 1981 § 25 Minusabweichungen bei bestimmten Fertigpackungen ungleicher Nennfüllmenge (Law)
(1) Nach Gewicht gekennzeichnete Fertigpackungen ungleicher Nennfüllmenge dürfen erstmals gewerbsmäßig nur in den Verkehr gebracht werden, wenn die Minusabweichungen von der Nennfüllmenge...
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FertigPackV 1981 § 26 Bezugstemperatur (Law)
Die Anforderungen in den §§ 3 und 22 sind auf eine Temperatur von 20 Grad C (Bezugstemperatur) bezogen. Die Bezugstemperatur gilt nicht für Speiseeis. ...
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FertigPackV 1981 § 28 Verwendung von Meßgeräten (Law)
Fertigpackungen gleicher Nennfüllmenge dürfen ohne Verwendung von Meßgeräten hergestellt und in den Verkehr gebracht werden, wenn die §§ 22 bis 24 und 27 eingehalten sind. Unter der gleichen Vorausset...
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FertigPackV 1981 § 37 Übergangsvorschriften (Law)
Die nach früheren Vorschriften erteilten Fabrikmarken für Flaschen gelten als Herstellerzeichen im Sinne dieser Verordnung.
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FertigPackV 1981 Anlage 2 (weggefallen) (Law)
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FertigPackV 1981 Anlage 3 (weggefallen) (Law)
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FertigPackV 1981 Anlage 9 (Law)
(Fundstelle: BGBl. I 1994, 492) ...
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FertigPackV 1981 § 24 Füllmengenanforderungen bei Kennzeichnung nach Stückzahl (Law)
(1) Nach Stückzahl gekennzeichnete Fertigpackungen gleicher Nennfüllmenge mit einer Nennfüllmenge von 30 Stück oder weniger dürfen erstmals gewerbsmäßig nur in den Verkehr gebracht werden, wenn sie mi...
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FertigPackV 1981 § 29 Herstellerangabe (Law)
(1) Auf Fertigpackungen gleicher Nennfüllmenge müssen der Name oder die Firma und der Ort der gewerblichen Niederlassung dessen, der die Fertigpackungen hergestellt hat, angegeben sein. Bringt ein and...
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FertigPackV 1981 § 35 (weggefallen) (Law)
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FertigPackV 1981 § 39 (Inkrafttreten, abgelöste Vorschriften) (Law)
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