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GOÄ 1982 § 1 Anwendungsbereich (Law)
(1) Die Vergütungen für die beruflichen Leistungen der Ärzte bestimmen sich nach dieser Verordnung, soweit nicht durch Bundesgesetz etwas anderes bestimmt ist. (2) Vergütungen darf der Arzt ...
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GOÄ 1982 Inhaltsübersicht (Law)
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SeemAmtsBek 1982 II. (Law)
Die Bestimmung von ...
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GOÄ 1982 § 8 Wegegeld (Law)
(1) Der Arzt kann für jeden Besuch ein Wegegeld berechnen. Das Wegegeld beträgt für einen Besuch innerhalb eines Radius um die Praxisstelle des Arztes von 1. ...
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SeemAmtsBek 1982 III. (Law)
Nachstehend wird eine Liste der zu Seemannsämtern bestimmten Auslandsvertretungen und der mit der Wahrnehmung seemannsamtlicher Aufgaben beauftragten Honorarkonsularbeamten der Bundesrepu...
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SeemAmtsBek 1982 Schlußformel (Law)
Der Bundesminister des Auswärtigen
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GOÄ 1982 § 13 (Law)
(weggefallen)
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GOÄ 1982 § 14 (Law)
(Inkrafttreten und Übergangsvorschrift)
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SeemAmtsBek 1982 I. (Law)
Nach § 9 Nr. 2 des Seemannsgesetzes vom 26. Juli 1957 (BGBl. II S. 713) werden ...
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SeemAmtsBek 1982 IV. (Law)
Diese Bekanntmachung tritt an die Stelle der Bekanntmachungen vom 9. Januar 1976 (BGBl. I S. 226), 31. Januar 1977 (BGBl. I S. 285) und 13. Juni 1978 (BGBl. I S. 971).
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GOÄ 1982 § 12 Fälligkeit und Abrechnung der Vergütung, Rechnung (Law)
(1) Die Vergütung wird fällig, wenn dem Zahlungspflichtigen eine dieser Verordnung entsprechende Rechnung erteilt worden ist. (2) Die Rechnung muß insbesondere enthalten: ...
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MitbestGWO 1 2002 § 81 Aufbewahrung der Wahlakten (Law)
Der Betriebswahlvorstand übergibt die Wahlakten dem Unternehmen. Das Unternehmen bewahrt die Wahlakten mindestens für die Dauer von fünf Jahren auf.
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GOÄ 1982 § 5 Bemessung der Gebühren für Leistungen des Gebührenverzeichnisses (Law)
(1) Die Höhe der einzelnen Gebühr bemißt sich, soweit in den Absätzen 3 bis 5 nichts anderes bestimmt ist, nach dem Einfachen bis Dreieinhalbfachen des Gebührensatzes. Gebührensatz ist der Betrag, der...
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GOÄ 1982 § 6 Gebühren für andere Leistungen (Law)
(1) Erbringen Mund-Kiefer-Gesichtschirurgen, Hals-Nasen-Ohrenärzte oder Chirurgen Leistungen, die im Gebührenverzeichnis für zahnärztliche Leistungen - Anlage zur Gebührenordnung für Zahnärzte vom 22....
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GOÄ 1982 § 6a Gebühren bei stationärer Behandlung (Law)
(1) Bei vollstationären, teilstationären sowie vor- und nachstationären privatärztlichen Leistungen sind die nach dieser Verordnung berechneten Gebühren einschließlich der darauf entfallenden Zuschläg...
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GOÄ 1982 § 9 Reiseentschädigung (Law)
(1) Bei Besuchen über eine Entfernung von mehr als 25 Kilometern zwischen Praxisstelle des Arztes und Besuchsstelle tritt an die Stelle des Wegegeldes eine Reiseentschädigung. (...
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GOÄ 1982 Anlage Gebührenverzeichnis für ärztliche Leistungen (Law)
(Fundstelle: Anlageband zu BGBl. I 1996, Nr. 10, S. 3 - 157) ...
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GOÄ 1982 § 3 Vergütungen (Law)
Als Vergütungen stehen dem Arzt Gebühren, Entschädigungen und Ersatz von Auslagen zu.
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GOÄ 1982 § 4 Gebühren (Law)
(1) Gebühren sind Vergütungen für die im Gebührenverzeichnis (Anlage) genannten ärztlichen Leistungen. (2) Der Arzt kann Gebühren nur für selbständige ärztliche Leistungen berec...
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GOÄ 1982 § 5a Bemessung der Gebühren in besonderen Fällen (Law)
Im Falle eines unter den Voraussetzungen des § 218a Abs. 1 des Strafgesetzbuches vorgenommenen Abbruchs einer Schwangerschaft dürfen Gebühren für die in § 24b Abs. 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuc...