Urteil vom Bundesarbeitsgericht (9. Senat) - 9 AZR 236/10 (Urteil)
...rklärungen und Handlungen der Hauptpartei in Widerspruch stehen. Der „Vorrang des Willens der Hauptpartei“ (Zöller/Vollkommer ZPO § 67 Rn. 9) führt dazu, dass der Sachvortrag der Partei dem Sachvortra...