Beschluss vom Bundesfinanzhof (2. Senat) - II B 117/13 (Urteil)
...r Revision in der Vorentscheidung ist bereits deshalb unzulässig, weil er nicht i.S. des § 57 der Finanzgerichtsordnung (FGO) Beteiligter des finanzgerichtlichen Verfahrens war. Dass das Finanzgericht...