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Beschluss vom Bundesfinanzhof (9. Senat) - IX B 220/09 (Urteil)
...rn und Beschwerdeführern (Kläger) zitierte, zu Veranlagungswahlrechten ergangene Urteil des BFH vom 3. Februar 1987 IX R 255/84 (BFH/NV 1987, 751) steht dazu nicht im Widerspruch, war dort wegen der F...
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Urteil vom Bundesfinanzhof (6. Senat) - VI R 45/10 (Urteil)
...re die Eintragung der Lohnersatzleistungen im Erklärungsvordruck unter Sachbereich 47 Kennziffer 120 darauf schließen lasse, dass diese hätten erfasst werden sollen. Einen Sach- oder Rechtsirrtum schl...
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Beschluss vom Bundesfinanzhof (7. Senat) - VII B 146/11 (Urteil)
...r Hand und bedarf keiner weiteren Erörterung, dass sich die Rechtsprechung des BFH zur Ausübung ertragsteuerrechtlicher Wahlrechte nicht auf die im BranntwMonG angelegten Verbrauchsteuerverfahren über...
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Beschluss vom Bundesfinanzhof (3. Senat) - III B 155/10 (Urteil)
...r Rechtsprechung und der Fortentwicklung des Rechts erforderlich ist und die im konkreten Streitfall klärbar ist. Dies erfordert eine Auseinandersetzung mit den zur aufgeworfenen Rechtsfrage in Rechts...
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Urteil vom Bundesfinanzhof (10. Senat) - X R 44/13 (Urteil)
...r Zweck der unter a) zitierten Rechtsprechung liegt darin, zu verhindern, dass ein formell und materiell bestandskräftiger Steuerbescheid, für dessen Änderung keine Korrekturvorschrift zur Verfügung s...
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Urteil vom Bundesfinanzhof (4. Senat) - IV R 15/08 (Urteil)
...rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht überprüft werden. Erst nach Ablauf der Festsetzungsfrist verliert der Vorbehalt der Nachprüfung seine Wirkung (BFH-Urteil vom 3. Februar 1987 IX R 255/84, BFH/NV...
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Urteil vom Bundesfinanzhof (10. Senat) - X R 56/13 (Urteil)
...rundsätze widersprechen nicht der prinzipiell freien Widerruflichkeit derartiger Antrags- und Wahlrechte. Letztere trifft keine Aussage darüber, bis wann ein Widerruf verfahrensrechtlich noch berücksi...
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Urteil vom Bundesfinanzhof (4. Senat) - IV R 8/08 (Urteil)
...rforderlichen Besteuerungsgrundlagen enthalten. Anderes ergibt sich nicht daraus, dass der Prüfer die für W --den Erwerber des Mitunternehmeranteils der Klägerin-- erstellte Ergänzungsbilanz korrigier...