Vorlagebeschluss vom Bundesarbeitsgericht (4. Senat) - 4 AZR 537/08 (A) (Urteil)
...seinen Sinn ebenso sehr aus dem Gesichtspunkt, dass die unmittelbar Betroffenen besser wissen und besser aushandeln können, was ihren beiderseitigen Interessen und dem gemeinsamen Interesse entspricht...